PFAS-Regulierung: Was die zweite Konsultation für Betreiber bedeutet Fluorpolymere in der Dichtungstechnik: Warum eine differenzierte PFAS-Regulierung notwendig ist

Lösungen · · IDT Industrie- und Dichtungstechnik GmbH
PFAS Fahrplan 2026
PFAS-Beschränkungsverfahren – Regulatorischer Fahrplan

Die PFAS-Debatte erfasst über 10.000 verschiedene Stoffe – darunter auch Fluorpolymere wie PTFE und FKM, die in der Dichtungstechnik seit Jahrzehnten unverzichtbar sind. Als Dichtungsspezialist setzen wir uns bei IDT für eine differenzierte Betrachtung ein: Nicht jeder PFAS-Stoff ist gleich zu bewerten, und eine pauschale Beschränkung der Fluorpolymere würde technische Anforderungen ignorieren, für die es heute keine gleichwertigen Alternativen gibt.

Gleichzeitig unterstützen wir unsere Kunden aktiv dabei, den Überblick zu behalten: Wir prüfen gemeinsam, welche Dichtungsanwendungen heute schon mit PFAS-freien Werkstoffen gelöst werden können und wo Fluorpolymere technisch zwingend notwendig bleiben. Diese ehrliche Einordnung ist die Grundlage für belastbare Entscheidungen in Beschaffung und Anlagenplanung.

PFAS-freie Dichtungen: Was technisch möglich ist und wo Grenzen bestehen #

Hüllendichtung
Hüllendichtung

„PFAS-frei“ ist in der Dichtungstechnik kein neues Konzept. Viele bewährte Werkstoffe wie Graphit und Metall sind von Natur aus PFAS-frei und kommen bei IDT bereits seit Jahren zum Einsatz. Für viele Anwendungen lassen sich diese Materialien gut einsetzen und wir helfen unseren Kunden, diese Möglichkeiten systematisch zu nutzen.

Anders sieht es bei Fluorpolymeren wie PTFE oder modifiziertem PTFE [mPTFE] aus. Diese Werkstoffe sind nicht PFAS-frei – aber sie erfüllen Anforderungen, die kein anderes Material heute zuverlässig abdeckt: nahezu universelle chemische Beständigkeit, niedrige Reibeigenschaften für dynamische Abdichtungen sowie die Einhaltung strenger Leckageraten nach TA Luft. Hier eine Ausnahmeregelung im Rahmen der PFAS-Beschränkung zu erreichen, ist für die Prozesssicherheit in der chemischen Industrie entscheidend.

Unsere Praxiserfahrung aus Anwendungsberatung und Werkstoffprüfung zeigt:

  • rund 30 % der eingesetzten PTFE-Dichtungen sind derzeit nicht ohne Weiteres ersetzbar
  • bei emissionskritischen und dynamischen Anwendungen können 40–60 % der Verbindungen ohne Fluorpolymere die geforderten Leckageraten nicht einhalten

Diese Zahlen verdeutlichen: Es geht nicht darum, PFAS pauschal zu verteidigen. Es geht darum, die Stoffe zu benennen, die technisch unersetzbar sind. Genau das bringen wir als IDT aktiv in das Konsultationsverfahren ein.

Wie IDT Kunden durch die zweite Konsultationsphase begleitet

Die zweite Konsultationsphase unterscheidet sich grundlegend von der ersten: Es geht nicht mehr um das „Ob“ einer Regulierung, sondern um das „Wie“ – also konkret darum, für welche Anwendungen Ausnahmen oder längere Übergangsfristen gewährt werden.

Für Betreiber und Einkaufsverantwortliche, die mit IDT zusammenarbeiten, bedeutet das konkret:

  • Gemeinsame Analyse des Dichtungsbestands: Welche Anwendungen sind heute schon PFAS-frei lösbar?
  • Technische Bewertung von Substitutionsmöglichkeiten – mit klarer Einordnung, wo Fluorpolymere zwingend bleiben müssen.
  • Versorgungssicherheit für PTFE- und mPTFE-Dichtungen. IDT hat vorausschauend Lagerkapazitäten aufgebaut, um für Kunden während der Übergangsphase lieferfähig zu bleiben

Zudem wirkt IDT im Arbeitskreis Dichtungstechnik in einer Taskforce mit, die Unternehmen in der Dichtungsindustrie konkret bei der Beteiligung unterstützt: mit einem Leitfaden zur Struktur der Konsultation, Hilfestellung bei der Einordnung von Fragen und Empfehlungen, welche Informationen an welcher Stelle eingebracht werden sollten. Denn die zweite Konsultation ist stark strukturiert und auf 2.000 bis 5.000 Zeichen je Feld begrenzt – technisch komplexe Zusammenhänge müssen damit stark verdichtet werden.

IDT im Podcast: Einordnung von Jörg Skoda und Dr. Frauke Averbeck [BAuA]

Im aktuellen IDT-Podcast diskutiert Jörg Skoda gemeinsam mit Dr. Frauke Averbeck, wissenschaftliche Referentin für REACH und CLP bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin [BAuA], über den aktuellen Stand des Verfahrens. Dabei werden drei zentrale Themen beleuchtet:

  • Warum der Stoffgruppenansatz der ECHA zu pauschal ist – und warum 8 Sektoren, darunter Dichtungsanwendungen, von den Ausschüssen nicht ausreichend bewertet wurden.
  • Wo Substitution heute möglich ist – und wo laufende Tests zeigen, dass Alternativen die Anforderungen [noch] nicht erfüllen.
  • Den realistischen Zeitplan: SEAC-Endfassung Ende 2026, Kommissionsentscheidung realistisch 2027/2028 – und was das für Planungssicherheit in der Industrie bedeutet.

Wir wollen alle, dass PFAS reguliert wird. Aber wir stellen fest, dass es in der Praxis eben nicht funktioniert, wenn man alles über einen Kamm schert. Kaum eine Person kennt alle 10.000 PFAS-Stoffe und es gibt viele Bereiche, für die wir die Konsequenzen der Beschränkung heute noch gar nicht einschätzen können.

Jörg Skoda, Technischer Direktor

Aktueller Stand: Stellungnahmen der ECHA-Ausschüsse, zweite Konsultation

Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA – der Ausschuss für Risikobeurteilung [RAC] und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse [SEAC] – haben wichtige Schritte in Richtung einer EU-weiten PFAS-Regelung unternommen.

Die endgültige Stellungnahme des RAC bestätigt, dass PFAS langanhaltende Risiken für Mensch und Umwelt darstellen, und unterstützt eine EU-weite Beschränkung als wirksame Maßnahme zur Reduzierung dieser Risiken. Der Ausschussentwurf des SEAC betont die Notwendigkeit gezielter Ausnahmeregelungen, um sicherzustellen, dass die Beschränkung verhältnismäßig und praktisch umsetzbar bleibt.

Derzeit läuft die öffentliche Konsultation zum SEAC-Entwurf. Kommentare können bis zum 25. Mai 2026 eingereicht werden. Im Anschluss wird der SEAC seine endgültige Stellungnahme bis Ende 2026 verabschieden und damit die wissenschaftliche Bewertung der ECHA abschließen. Die Europäische Kommission wird dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über die Beschränkung entscheiden.

Weiterführende Informationen sind auf der Website der ECHA verfügbar:

Fazit: Differenzierung statt Pauschalverbot und nächste Schritte

IDT setzt sich aktiv für eine differenzierte PFAS-Regulierung ein: Fluorpolymere wie PTFE sollten aus technischen Gründen ausgenommen werden, solange keine gleichwertigen Alternativen verfügbar sind. Gleichzeitig arbeiten wir konsequent an Alternativen – mit laufenden Versuchen gemeinsam mit Kunden und Materialherstellern. In einem aktuellen Entwicklungsprojekt erproben wir Lösungen mit einem stark reduzierten PTFE-Anteil.

Für Betreiber und Einkaufsverantwortliche: Die Konsultationsfrist läuft bis 25. Mai 2026, eine politische Entscheidung ist realistisch frühestens 2027/2028 zu erwarten.

IDT hat vorausschauend Lagerkapazitäten für PTFE- und mPTFE-Materialien aufgebaut, um Kunden während dieser Übergangsphase zuverlässig beliefern zu können. Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie bei der technischen Analyse Ihres Dichtungsbestands und bei Fragen zur zweiten öffentlichen Konsultation.

Präsentation von PTFE und mPTFE Erzeugnissen

FAQ zur PFAS-Beschränkung und zur zweiten REACH-Konsultationsphase #

Weil hier nicht mehr über das „Ob“, sondern über das „Wie“ der Regulierung entschieden wird. Im Fokus steht die Verhältnismäßigkeit – also die Frage, unter welchen Bedingungen Anwendungen weiter möglich bleiben und wo Ausnahmen oder Übergangsfristen notwendig sind.

In der ersten Konsultation wurden grundlegende Informationen zu PFAS-Anwendungen gesammelt. In der zweiten Konsultation geht es gezielt um die Bewertung der Auswirkungen eines PFAS-Verbots – insbesondere um wirtschaftliche und technische Konsequenzen für die Industrie. Unternehmen müssen darlegen, welche Auswirkungen eine Beschränkung konkret hätte – etwa in Bezug auf Kosten, Versorgungssicherheit oder Produktionsprozesse.

Die Verhältnismäßigkeit beschreibt, ob eine PFAS-Beschränkung unter Berücksichtigung von Kosten, Nutzen und Alternativen angemessen ist. Sie ist ein zentrales Kriterium dafür, ob Ausnahmen oder Übergangsfristen für bestimmte Anwendungen gewährt werden.

Ein häufiger Irrtum ist, die zweite Konsultation als Korrekturphase zu verstehen. Tatsächlich geht es nicht darum, bestehende Daten zu verbessern, sondern die Auswirkungen einer möglichen Regulierung zu bewerten und zu begründen.

Die Konsultation ist stark strukturiert und teilweise auf wenige tausend Zeichen begrenzt. Dadurch müssen komplexe technische Zusammenhänge stark verdichtet werden, was das Risiko von Informationsverlust erhöht.

Eine zentrale: Je mehr belastbare Daten zu Anwendungen, Alternativen und wirtschaftlichen Auswirkungen eingebracht werden, desto besser kann die Verhältnismäßigkeit bewertet werden. Ohne diese Informationen verlagert sich die Entscheidung stärker auf die politische Ebene.

Dann muss die Europäische Kommission die Entscheidung stärker eigenständig treffen. Das bedeutet: weniger technische Grundlage, mehr politische Abwägung.

In einigen Anwendungen ja – in vielen sicherheitskritischen Bereichen jedoch nicht. Gerade in der Dichtungstechnik zeigen Praxisdaten und laufende Tests bei IDT, dass ein relevanter Anteil der Anwendungen derzeit nicht ohne Weiteres substituierbar ist. IDT arbeitet aktiv an Alternativen. Gleichzeitig ist klar: Für dynamische Anwendungen und emissionskritische Prozesse gibt es heute kein Material, das PTFE vollständig ersetzt.

PFAS umfassen tausende Stoffe mit sehr unterschiedlichen Einsatzbereichen. Eine pauschale Regulierung erschwert die Bewertung und kann dazu führen, dass technisch notwendige Anwendungen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dichtungsanwendungen gehören zu den 8 Sektoren, die im laufenden ECHA-Verfahren nicht vertieft bewertet wurden – obwohl sie im Hintergrunddokument eigens aufgenommen worden waren. IDT sieht darin eine Lücke im Verfahren und setzt sich dafür ein, dass diese Anwendungen in der politischen Entscheidungsphase angemessen berücksichtigt werden.