Verhaltenskodex für Lieferanten Leitbild und Selbstverständnis
Wir bringen Sicherheit in die Welt – verlässlich, verantwortungsvoll und gemeinsam. Dieser Anspruch endet nicht an unseren eigenen Werkstoren, sondern erstreckt sich auf alle Partner in unserer Lieferkette.
Die IDT-Gruppe, mit allen ihren Gesellschaften und Standorten, bekennen sich zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln – gegenüber Kunden, Mitarbeitenden, der Gesellschaft und der Umwelt. Unsere Unternehmenspolitik bildet den übergeordneten Rahmen. Dieser Supplier Code of Conduct konkretisiert, was wir von unseren Lieferanten, Dienstleistern und Auftragnehmern erwarten.
Nachhaltigkeit und Integrität in der Lieferkette sind für uns keine Selbstverständlichkeit, sondern eine gemeinsame Verantwortung. Wir wählen unsere Partner sorgfältig aus und pflegen langfristige, auf gegenseitigem Vertrauen basierende Geschäftsbeziehungen. Dieser Kodex ist Ausdruck dieses Anspruchs – und legt die Erwartungen der IDT-Gruppe an alle Partner in der Lieferkette fest. Er ergänzt Verträge und gilt für direkte Lieferanten ebenso wie für Unterlieferanten. Die Einhaltung ist verpflichtend.
Unsere Grundsätze
Werte und Grundprinzipien
Lieferanten unterstützen ethisches, gesetzestreues und nachhaltiges Handeln. Maßgeblich sind u. a. die ILO‑Kernarbeitsnormen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die DSGVO, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Anti‑Korruption sowie Arbeitsschutz.
Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
Verbot von Kinderarbeit (mindestens die jeweils höheren Schutzalter), Verbot von Zwangs-/Pflichtarbeit; faire Entlohnung mindestens nach Gesetz/Tarif; Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten gemäß Gesetz; sichere und hygienische Arbeitsbedingungen; Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen; kein Umgang mit Disziplinarmaßnahmen, die menschenunwürdig sind; Schutz vor Belästigung und Missbrauch.
Gleichbehandlung und Diversität
Keine Diskriminierung aufgrund Geschlechts, Identität, Ethnie, Nationalität, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder anderer gesetzlich geschützter Merkmale. Entscheidungen erfolgen nach Leistung und Eignung.
Umwelt- und Ressourcenschutz
Einhaltung aller Umweltgesetze; Ressourcen- und Energieeffizienz; verantwortungsvoller Umgang mit Wasser; Minimierung von Emissionen, Abfällen und gefährlichen Stoffen; fachgerechte Entsorgung und Recycling; Einsatz umweltfreundlicher Materialien; Notfallvorsorge (z. B. Leckagen, Brand).
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Unsere Lieferanten verpflichten sich angemessene und risikobasierte Maßnahmen zur verantwortungsvollen Gestaltung ihrer Lieferkette umzusetzen. Die Angemessenheit richtet sich nach Art, Umfang und Risiko des Geschäfts (risikobasierter Ansatz).
Dazu gehören:
- die Identifikation und Bewertung relevanter Risiken in ihren eigenen Geschäftsprozessen und in der vor- bzw. nachgelagerten Lieferkette,
- die Formulierung und Umsetzung von Grundsätzen zu verantwortungsvollem Handeln (z. B. Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz),
- die Einleitung geeigneter Präventions- und Abhilfemaßnahmen, wenn mögliche oder tatsächliche Verstöße festgestellt werden,
- die Benennung klarer Verantwortlichkeiten für Nachhaltigkeit und Compliance in der Lieferkette,
- eine angemessene Dokumentation, die eine nachvollziehbare Einhaltung dieser Erwartungen ermöglicht,
- die Einrichtung einer vertraulichen Meldemöglichkeit, über die Hinweise auf Missstände gemeldet werden können,
- sowie die Weitergabe dieser grundlegenden Anforderungen an eigene Unterlieferanten.
Datenschutz und Informationssicherheit
Personenbezogene Daten werden nach DSGVO rechtmäßig, zweckgebunden, datensparsam und sicher verarbeitet. Lieferanten implementieren technische und organisatorische Maßnahmen (Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Backup, Sicherheitsupdates). Datenschutz- oder IT‑Sicherheitsvorfälle mit Bezug zu IDT sind unverzüglich zu melden.
Integrität, Anti-Korruption und Interessenskonflikte
Keine Bestechung, keine Vorteilsgewährung oder -annahme; angemessene Geschenke/Einladungen nur im sozialüblichen Rahmen und niemals zur Einflussnahme; gegenüber Amtsträgern besonders strenge Zurückhaltung. Interessenkonflikte sind zu vermeiden und offenzulegen. Es gelten interne Richtlinien/Schwellenwerte von IDT, sofern vertraglich vereinbart.
Wettbewerb, Kartell- und Außenwirtschaft
Absprachen nach Art. 101 AEUV (u. a. Preis‑/Markt‑/Gebietsabsprachen, Aufteilung von Kunden/Märkten) sind strikt untersagt.
Bei Exportkontrollen gelten die Vorgaben der VO (EU) 2021/821 (Dual‑Use). Gelistete Güter (Anhang I/IV) sowie nicht gelistete Güter unter Catch‑All‑Tatbeständen bedürfen einer Genehmigung; entsprechende Listen‑ /Sanktionsprüfungen sind vor Ausfuhr/Verbringung verpflichtend.
Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention
Maßnahmen zur risikobasierten Überprüfung von Geschäftspartnern und Transaktionen; Aufbewahrung einschlägiger Unterlagen; Verdachtsmeldungen gemäß Gesetz.
Schutz von Vermögenswerten und geistigem Eigentum
Sorgfältiger Umgang mit IDT‑Eigentum (Materialien, Werkzeuge, IT, Daten). Nutzung ausschließlich für vertragliche Zwecke. Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie IP‑Rechten.
Kommunikation, Öffentlichkeitsauftritte und Social Media
Öffentliche Aussagen über IDT nur mit schriftlicher Freigabe. Vertrauliche Informationen dürfen nicht veröffentlicht werden. Social‑Media‑Aktivitäten dürfen dem Ruf von IDT nicht schaden.
Hinweisgebersystem und Repressalienschutz
Lieferanten stellen ihren Mitarbeitenden angemessene Möglichkeiten zur Verfügung, Verstöße intern zu melden, und schützen hinweisgebende Personen vor Repressalien. Vermutet ein Lieferant einen Verstoß gegen diesen Kodex, erwartet IDT eine direkte Rückmeldung an den zuständigen IDT-Ansprechpartner.
Überprüfung, Audits, Abhilfe
IDT ist berechtigt, Nachweise anzufordern, Audits durchzuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Bei festgestellten Mängeln sind Maßnahmenpläne zu erstellen und fristgerecht umzusetzen.
Konsequenzen bei Verstößen
Bei schweren oder wiederholten Verstößen behält sich IDT vertragliche Maßnahmen vor – bis hin zur Suspendierung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung. Bei gesetzlichen Verstößen können Behörden informiert werden.
Geltung, Anerkennung und Weitergabe
Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung erkennt der Lieferant diesen Supplier CoC an und verpflichtet sich, ihn in seiner Lieferkette vertraglich weiterzugeben und die Einhaltung regelmäßig zu überwachen.
Stand 24.03.2026