Für Anwendungen, bei denen statische Ableitung notwendig und gefordert wird, können die Hüllendichtungen elektrisch ab-/leitfähig ausgerüstet werden. Hierbei kann entweder die Ableitung mittels elektrisch leitfähiger PTFE-Hülle aus Dyneon™ TFM™ 6221 WS 7221 und/oder Verwendung einer am Außendurchmesser des Wellrings angebrachten Erdungslasche/Erdungskabels realisiert werden. Im Verbund mit entsprechenden Spießblech- und Fächerscheiben ist die Ableitung der elektrischen Ladung über die emaillierte Stahlrohrleitung gewährleistet. Auf Wunsch können auch Haltelaschen als Montage und Zentrierhilfen am Wellring angebracht werden.
Die Erdung einer Anlage kann durch isolierende Komponenten, wie z.B. Dichtungen, oder durch isolierende Betriebsstoffe, wie z.B. Schmierfette, beeinträchtigt werden. Beim Einsatz isolierender Stoffe, wie z. B. Zwischenstücken aus Kunststoff mit hohem Widerstand, sind die verbleibenden leitfähigen Komponenten untereinander zu verbinden und zu erden. Alternativ kann jedes Anlagenteil für sich geerdet werden. In diesem Zusammenhang ist besonders auf von außen nicht sichtbare Teile zu achten, wie z. B. auf: Kugelventile mit isolierenden Dichtungen oder auch Metalleinlagen in Dichtungen.
Ob ein Potenzialausgleich [Erdung] bei Rohrleitungen und Dichtungen erforderlich ist, hängt von den spezifischen Gegebenheiten ab:
Je nach Situation verursachen leitfähige oder isolierende Dichtungen mehr Erdungsaufwand.
Anforderungen an Potenzialausgleich und Erdung leitfähiger Gegenstände:
In aller Regel: Erdung erforderlich, wenn Kapazität > 10 pF
In speziellen Fällen: ist Erdung zusätzlich erforderlich
Unabhängig von Kapazität:
Widerstand < 100 MΩ reicht aus, wenn:
Die technischen Regeln für Betriebssicherheit [TRBS] geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissen schaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benu tzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder. Der Fachausschuss Chemie hat die berufsgenossenschaftliche Regel „Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen“ [BGR 132] erstellt. Im Zuge der Erarbeitung eines einheitlichen und kohärenten Vorschriften- und Regelwerkes wurde diese an die geänderte Rechtslage und an den fortentwickelten Stand der Technik angepasst und gleichzeitig in die TRBS 2153 überführt. Sie entspricht der BGI 5127 „Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen“ [Merkblatt T 033]. Diese Technische Regel gilt für die Beurteilung und die Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen in explosions gefährdeten Bereichen und für die Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen zum Vermeiden dieser Gefahren.